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Rückbau der Laube (Video)
Nach längerer Diskussion mussten wir uns nun doch der Gesetzesgewalt beugen und unsere geliebte Laube zurückbauen, um einer Kündigung zu entgehen. Das Bundeskleingartengesetz erlaubt lediglich eine überdachte Fläche von 24 qm. Laut Gutachten war die Laube 5 qm zu groß, de facto mussten wir aber nur 2 qm zurückbauen, da 50 cm Dachüberhang zulässig sind und nicht gewertet werden. Das Spießertum hat gesiegt!
Komisch ist die ganze Sache aber schon gelaufen: Laut unseres Pachtvertrags hätten wir für jeden zu viel vorhandenen Quadratmeter eine Nutzungsbebühr von 2,50 €/Jahr zahlen können. Aber sowohl vom Vorstand als auch vom Bahnlandschaftsverband (dem die Kolonien gehören) wurde uns eindringlich versichert, dass dieser Paragraph nicht für uns gilt, sondern nur für Lauben, die vor 1945 gebaut wurden und aufgrund ihrer Größe beim nächsten Pächterwechsel eh abgerissen werden müssen. Steht nur nirgendwo…
Ich hätte schon Lust gehabt, mich deshalb zu streiten. Gesetzestexte kann ich schließlich auch lesen. Da wir unser Eden aber lieben, wollten wir keine Kündigung riskieren und haben in den sauren Apfel gebissen. Dank Jense dem Baumeister konnten wir das Ärgernis an nur einem Tag beseitigen (siehe Video).
WICHTIG: Falls das Video nicht angezeigt wird, klicke auf folgenden Link. Du gelangst dann direkt zu YouTube.com, wo das Filmchen hochgeladen wurde.